[vc_row][vc_column][vc_column_text]Aktuelle Sach- und Rechtslage

Seehof-ArealFür das Areal besteht seit Jahren ein wirksamer Bebauungsplan („B-Plan“), der eine Hotelnutzung vorschreibt und eine Gesamtgeschoßfläche von 5.705qm vorsieht. Die Grundeigentümerin hat keinen Anspruch darauf, dass die Gemeinde den B-Plan ändert und eine andere Nutzung zulässt. Wegen der unzureichenden Rendite einer reinen Hotelkonzeption hat sich aber bis heute kein Investor für ein auf Dauer betriebenes Hotel gefunden. Unter Renditeaspekten war und ist das Grundstück für eine vorwiegende Wohnnutzung natürlich am interessantesten. Dabei gilt der Grundsatz: Je höher die Baumasse, je näher an das Seeufer und je höher der Anteil der Wohnnutzung, desto wertvoller.

Die Alternative 2008

Vor der Bürgermeisterwahl 2008 versprach der Kandidat Dr. Wanner, sich als Bürgermeister für eine Alternative für die Nutzung des Seehof-Grundstücks einzusetzen. In einer Wahlbroschüre versprach er damals: „Ein Zentrum von Tutzing mit Fußgängerzone bis zum See. Eine Mischnutzung könnte Praxen, Geschäfte und Wohnungen beinhalten. Eine Gebäudehöhe mit maximal 3 Geschossen entspricht der umliegenden Bebauung, ebenso die Gebäudedichte mit ca. 2.800qm Geschoßfläche. Eine allgemein zugängliche Tiefgarage würde das Parkproblem in Tutzing entschärfen“. Ein solches Konzept wäre ortsplanerisch gewiss ein Gewinn für Tutzing gewesen.

Die Wirklichkeit

Nach seiner Wahl wollte der derzeitige Bürgermeister von diesem Wahlversprechen aber nichts mehr wissen. Stattdessen vertritt er seitdem ziemlich deutlich die Interessen der Grundeigentümerin. So wollte er zunächst in Absprache mit deren Vertretern unter weitgehender Umgehung des Gemeinderats eine massive Bebauung des Seehof-Grundstücks mit weit überwiegender Wohnnutzung durchsetzen. Die Geschoßfläche für die vorwiegend 4-geschoßigen Baukörper sollte rd. 6.000qm betragen. Hätte sich der derzeitige Bürgermeister damit durchgesetzt, hätten wir heute eine Bebauung des Seehof-Grundstücks bis zur Mariensäule, mit einer Baudichte vergleichbar den neuen Bauten des „Lake side living“ am Bahnhof und einer ähnlichen städtischen Architektur.

Der Arbeitskreis

Der Gemeinderat lehnte dieses Vorhaben ab und beschloss, das Problem Seehof-Areal aktiv durch eine von der Gemeinde initiierte Änderung des B-Plans anzugehen, der zu Gunsten einer deutlich kleineren Geschossfläche als der aktuell geltenden (5.705qm) die Beschränkung auf die reine Hotelnutzung aufgab. Ein kleiner Arbeitskreis aus den Sprechern aller Fraktionen, planerisch durch den Architekten Meier-Scupin und hotelwirtschaftlich durch Ernst & Young beraten, sollte die Grundlagen für das weitere Vorgehen erarbeiten. Ergebnis war eine Geschoßfläche von 3.400qm, die im – vom Gemeinderat bestätigten – Konsens mit der Grundeigentümerin auf insgesamt 3.700qm festgelegt wurde. Geschäftsgrundlage war dabei eine Aufteilung der 3.700qm Gesamtgeschoßfläche in rd. 1/3 gewerblichen Anteil und 2/3 Wohnanteil.

Gesellschafterwechsel

Anfang 2012 übernahm der Bauträger Münchner Grund die Mehrheitsanteile an der Grundeigentümerin, der Schlosshotel Tutzing GmbH. Die Münchner Grund wollte aber weitaus mehr als die mit dem Gemeinderat abgesprochene Geschoßfläche von 3.700qm. Die Verhandlungen mit der Münchner Grund und ihren Planern führte der derzeitige Bürgermeister am auch dafür vom Gemeinderat eingesetzten Arbeitskreis vorbei.

Da in diese Verhandlungen auch der gemeindlichen Planer, Herr Meier-Scupin, nicht mehr einbezogen wurde, kündigte dieser mit Schreiben vom 15.06.2012 den mit der Gemeinde bestehenden Planungsvertrag. Er begründete seine Kündigung damit, dass es an ihm vorbei anscheinend Absprachen (zwischen Bürgermeister und Münchner Grund) gäbe, wesentliche vom Gemeinderat beschlossene Planungsparameter nicht mehr einzuhalten. Mit neuen Planungsvarianten mit einer Geschoßfläche bis zu 4.860qm „übersteigen die Geschoßflächen den bisher errungenen Konsens von 3.700qm bei Weitem“. Er „sehe nach diesen Vorgängen die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht mehr gegeben und (sei) nicht mehr in der Lage die bisherige Tätigkeit für die Gemeinde Tutzing fortzusetzen“.

Kündigung durch den Planer

Der derzeitige Bürgermeister verschwieg dem Gemeinderat diese Kündigung. Nicht nur das. Mit Email vom 26.07.2013 behauptete er auf eine Anfrage aus dem Gemeinderat hin sogar bewusst wahrheitswidrig, der Vertrag mit Herrn Meier-Scupin „ist von keiner der Parteien gekündigt worden. Das Vertragsverhältnis besteht unverändert fort“.

Das Kündigungsschreiben vom 15.06.2012 wurde dem Gemeinderatsmitglied Dr. Reiter am 22.07.2013 zugespielt; er thematisierte die Kündigung und den dadurch vertragslosen Zustand in der Seehof-Sondersitzung vom 30.07.2013. Der Gemeinderat entschloss sich gleichwohl, zur Vermeidung von Verzögerungen weiterhin mit dem in die Sache eingearbeiteten Herrn Meier-Scupin zusammenzuarbeiten und mit ihm einen neuen Vertrag abzuschließen.

Fragwürdiges Bürgermeisterverhalten

Aufgrund der Kündigung war das gemeindliche Vertragsverhältnis mit Herrn Meier-Scupin seit dem 15.06.2012 beendet. Es entzieht sich unserer Kenntnis, aufgrund welcher mit wem getroffener Absprachen Herr Meier-Scupin trotz der von ihm erklärten Kündigung mit Billigung des derzeitigen Bürgermeisters weiterhin im Gemeinderat als von der Gemeinde beauftragter Planer auftrat.

Fragwürdiges Planerverhalten

Das Vertrauen, das der Gemeinderat eigentlich in seinen Planer Meier-Scupin haben müsste, wurde zudem ziemlich erschüttert durch diverse Auffälligkeiten, die in der Presse die Frage aufwarf „Wer vertritt hier wen?“:

(Angemerkt, Kommentar im Starnberger Merkur vom 1.8.2013)

Bürgerentscheid

BürgerentscheidDer Gemeinderat entschied sich aufgrund des mit Blick auf die Interessen der Gemeinde nicht nachvollziehbaren Votums von Herrn Meier-Scupin und gegen die eindringliche Empfehlung des Kreisbaumeisters mit 8 gegen 7 Stimmen für die Variante C, also für vier Gebäude auf dem Grundstück. Mit dem Bürgermeister haben nur 3 in Tutzing wohnende Gemeinderäte für die vom Bauträger gewünschte Variante C gestimmt, die übrigen 7 (in Tutzing lebenden) Gemeinderäte haben sich für die Variante A ausgesprochen.

Wegen der knappen Mehrheitsentscheidung entschloss sich der Gemeinderat, am 17.02.2013 einen Bürgerentscheid durchzuführen. Da seitens des Rathauses keine aussagekräftige und objektive Information der Wähler erfolgte, haben wir in letzter Minute die Bürger mit einem Flyer informiert, in dem klar getrennt die Faktenlage auf Basis der aktuellen Planungsgrundlagen und unsere Einschätzung dazu dargestellt wurde. (Einzelheiten im flyer-link).

Beim Bürgerentscheid stimmten unerwartet eindeutig 75% für die Bebauungsvariante A. Da dennoch das Quorum von 20% der Wahlberechtigten knapp verfehlt wurde, war der Bürgerentscheid rechtlich zwar nicht bindend, aber der Wille der Wähler war eindeutig erkennbar.

Der bisherige Bürgermeister spricht zwar viel von Einbindung und Beteiligung der Bürger in den politischen Entscheidungsprozess, aber eben nur dann, wenn sich sein Wille und der Bürgerwille decken. Ansonsten hält er es eher mit Franz Josef Strauß: „vox populi, vox …“

Obwohl ihm die Kommunalaufsicht schon einmal ins Stammbuch geschrieben hat, dass er den Mitgliedern des Gemeinderats deren Rederecht nicht entziehen darf, weigerte er sich, trotz des eindeutigen Bürgervotums die Frage, ob Variante A oder C realisiert werden solle, nochmals diskutieren und entscheiden zu lassen. Aktuell gilt somit die ursprüngliche 8 gegen 7 Stimmen-Entscheidung des Gemeinderats für die Variante C.

TiefgarageUnter Umgehung des Gemeinderats plante Herr Meier-Scupin im Auftrag des derzeitigen Bürgermeisters eine große Tiefgaragenlösung. Unter der Leidlstraße, der Schlossstraße und dem Seehof-Grundstück sollte eine Tiefgarage entstehen, in der die Parkplätze für die Seehof-Bauten und die bislang oberirdischen Parkplätze der Evangelischen Akademie untergebracht werden sollten. Die Tiefgarage war nicht für die Öffentlichkeit, also nicht zur Linderung der Parkplatznot in Tutzing bestimmt. Die Kosten in Millionenhöhe sollten nach den Vorstellungen des derzeitigen Bürgermeisters weitgehend von der Gemeinde aufgebracht werden. Die Zufahrt zur Tiefgarage sollte über einen „Schlund“ neben der Eisdiele erfolgen, die Ausfahrt in der Leidlstraße neben dem „Vetterlhaus“. Der Bauträger war gewiss höchst angetan von diesen Plänen. Beim Bau der Tiefgarage wäre das wegen der schwierigen Bodenverhältnisse hohe Kostenrisiko zu einem Großteil von der Gemeinde zu tragen gewesen. Zudem wäre nach Auskunft von Fachleuten durch die Baumaßnahme der alte Baumbestand entlang der Außenmauer der Evangelischen Akademie höchst gefährdet. Die sogenannte Promenade „Unter den Linden“ stünde vermutlich im spärlichen Schatten von Neuanpflanzungen. Der Gemeinderat erteilte diesen Plänen eine eindeutige Absage.

Erneute Kündigung des Planers

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2013 wurde mit Herrn Meier-Scupin ein neuer Planungsvertrag für künftig zu erbringende Leistungen abgeschlossen. Nach dem Willen des Gemeinderats sollte über den Antrag der Freien Wähler, den Bau eines kleinen Hotels in dem See nächsten Gebäude festzulegen, in der Sitzung am 17.09.2013 beraten und entschieden werden. Die Münchner Grund wollte das nicht; wohl in ihrem Interesse verhindert der derzeitige Bürgermeister eine Entscheidung zu Gunsten eines kleinen Hotels, indem er sich bis heute weigert, den Antrag auf die Tagesordnung zu setzen.

Der Gemeinderat hat sich seit dem neuen Vertragsschluss mit Herrn Meier-Scupin nicht mehr mit dem „Seehof“ befasst, nach unserer Kenntnis gab es seither keinerlei Kontakte von ihm mit Gemeinderatsmitgliedern. Mit Erstaunen haben wir daher seine Kündigung am 20.12.2013 gelesen. Mit wem sich Herr Meier-Scupin warum überworfen hat, wissen wir nicht. Die vom derzeitigen Bürgermeister nachgeschobene und öffentlich verbreitete Begründung, Herr Meier-Scupin möchte mit einzelnen Gemeinderatsmitgliedern nicht mehr zusammen arbeiten, ist wenig plausibel. Es wäre doch sehr seltsam, dass ein Geschäftsmann wie Herr Meier-Scupin erst im Juli einen neuen Vertrag mit der Gemeinde abschließt und ihm dann 5 Monate später einfällt, dass er jetzt doch nicht will, weil ein paar Gemeinderäte vor Abschluss des neuen Vertrages ihm unliebsame Fragen gestellt haben. Die Ursachen für seine erneute Kündigung können daher wohl kaum im Verhalten des Gemeinderats oder seiner Mitglieder liegen sondern sind eher in der Zusammenarbeit mit dem Rathauschef und den Grundeigentümern zu vermuten.

Kleines Hotel

Aktuell geltende Beschlusslage ist, dass auf dem Seehof-Grundstück Bauten mit einer Geschossfläche von insgesamt 3.700qm errichtet werden dürfen. Für die Aufteilung ist ein Verhältnis von rd. 1/3 gewerbliche Nutzung und 2/3 Wohnnutzung festgelegt. Die Freien Wähler Tutzing meinen, dass an diesem Ort weder für weitere Läden noch für Arzt- oder Anwaltspraxen ein Bedarf und entsprechende Nachfrage besteht.

Dringender Bedarf besteht aber für ein kleines Hotel, wie auch die GMA in ihrem Ortsentwicklungskonzept 2010plus bestätigt hat. Wir haben in unserem Antrag vom 29.07.2013

 

[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row bg_color=“#dd9933″][vc_column width=“1/1″][vc_accordion active_tab=“false“][vc_accordion_tab title=“Antrag vom 29.07.2013 öffnen“][vc_column_text]

Freie Wähler Tutzing

Gemeinderatsfraktion
29.07.2013

Seehof
Hier: Sitzung vom 30.07.2013, TOP 3

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Wanner,
sehr geehrte Gemeinderatskollegen,
in der Sitzung vom 30.07.2013 werden wir beantragen:

1. Die Ernst & Young Real Estate GmbH wird beauftragt, ihre immobilien- und betriebswirtschaftlichen Einschätzung zur Realisierbarkeit eines Hotelbetriebs auf dem Seehof-Areal vom 8.4.2011 dahingehend zu erweitern, dass auf Basis der Variante C (nur Gewerbe- und Wohnnutzung, ggf. mit Gastronomie auf der Dachterrasse) und einer Subventionierung durch Erlöse aus dem Verkauf der Wohnungen geprüft wird, wie hoch der Wohnanteil mindestens sein müsste, um ein wirtschaftlich tragfähiges Hotelkonzept zu ermöglichen.

2. Der Gemeinderat beschließt, dass bei der Gesamtgeschoßfläche von 3.700 qm, der der Gemeinderat seine grundsätzliche Zustimmung gegeben hat, der im B-Plan festzulegende Anteil für die gewerbliche Nutzung den Wert von 30% nicht unterschreiten darf. Für den Fall, dass nur ein geringerer Anteil als 1.110qm gewerblich zu nutzende Fläche möglich ist, ist auch die gesamte, im B-Plan festzulegende Gesamtgeschoßfläche von 3.700 qm im gleichen Verhältnis wie die Unterschreitung der gewerblich zu nutzenden Fläche zu verringern.

Begründung:

Der Bürgerentscheid und die voran gegangene Online-Umfrage des Starnberger Merkur haben deutlich gemacht, dass sich die Tutzinger Bürger zumindest ein kleines Hotel auf dem Seehof-Areal und keine reine Wohnanlage wünschen, wenn sich ein reines Hotel dort nicht rechnet.

Ein solches „Boutique-Hotel“ rechnet sich, wie den Berechnungen von Ernst & Young zu entnehmen ist, die die Grundlage für die Entscheidung des Gemeinderats für die Gesamtgeschoßfläche von 3.700qm waren.

1. Der Gemeinderat hat 2011 einen Arbeitskreis Seehof eingesetzt, dem die Fraktionssprecher, der Bürgermeister, RA Thoma und Herr Meier-Scupin angehörten.

Im Rahmen des Arbeitskreises wurde von Ernst & Young zunächst eine immobilien- und betriebswirtschaftliche Einschätzung zur Realisierbarkeit eines Hotelbetriebs auf dem Seehof-Areal erstellt. Der Untersuchung lag zu Grunde der B-Planentwurf Meier-Scupin, der zwei Baukörper vorsah. Im gesamten östlichen Baukörper (BGF ca. 2.650 qm) war ein Hotel vorgesehen, im westlichen Baukörper (BGF ca. 2.000 qm) waren Wohnnutzung (ca. 1.400 qm) und Einzelhandel/ Büro (ca. 600 qm) vorgesehen.

Diese Untersuchung ergab,

dass dieses Konzept mit seinem 57%igen Anteil für die Hotelnutzung (40 DZ, 5 Sterne), 13% für Einzelhandel und 30% für Wohnen wirtschaftlich problematisch ist; da der Hotelanteil zu groß und der Wohnungsanteil zu niedrig angesetzt wurde, reicht die Subventionierung aus dem Verkaufserlösen für die Wohnungen (6.500 €/qm x 1.400 = € 9,1 Mio.) und der Räume für Einzelhandel/ Büro (2.500 €/qm x 600 = € 1,5 Mio.) hierfür nicht ganz aus.

Eine sich eigentlich aufdrängende ergänzende Untersuchung, wie hoch der Wohnanteil mindestens sein müsste, um ein wirtschaftlich tragfähiges Hotelkonzept zu bekommen, ist auch nach Vorliegen dieser Ergebnisse unterblieben.

2. Ernst & Young führten danach weitere Untersuchungen mit der Fragestellung durch, welcher Projektentwicklergewinn sich bei der Realisierung einer Wohn- und Gewerbenutzung auf dem Areal ergeben würde. Ausgangslage war dabei eine gewerbliche Nutzung im Umfang von etwa einem Drittel, der Rest war für Wohnnutzung vorgesehen. Im Arbeitskreis bestand Einigkeit, dass, sollte dieser Gewerbeanteil verringert werden, die Gesamtgeschoßfläche entsprechend reduziert werden sollte. Bei den Berechnungen wurden als Verkaufserlös für die Gewerbeflächen € 2.500/ qm und für die Wohnflächen im Schnitt € 6.200/ qm angesetzt. Geprüft wurden drei alternative Größen für die gesamte auf dem Areal zu errichtende BGF, nämlich 2000 qm BGF, 3.400 qm BGF und 4.000 qm BGF:

Bei einer BGF von 2.000qm ergaben die Berechnungen einen Residualwert (Verkaufserlöse – Projektkosten) von € 5.036.438; bei einem angenommenen Grundstückskaufpreis von € 4 Mio. ergibt sich ein Gewinn für die Grundeigentümerin/ Projektentwicklerin von insgesamt € 1,7 Mio. (€ 1.036.438 + 15% Projektentwicklergewinn = € 680.399).

Bei 3.400qm BGF ergab sich ein Residualwert von € 8.750.223; der Gewinn beläuft sich bei dieser Größe auf € 5,85 Mio. (€ 4.750.223 + € 1.104.506)

Bei 4.000 qm BGF betrug der Residualwert € 10.239.490, der Gewinn beläuft sich hier auf € 7,53 Mio. (€ 6.239.490 + € 1.291.878)

Nach dem derzeitigen Verfahrensstand beträgt die tatsächliche Geschoßfläche rd. 4.200 qm. Für die weiteren Überlegungen sollen daher die vorstehend zur BGF von 4.000qm genannten Zahlen zugrunde gelegt werden.

3. Die GMA hat in ihrem – von der Gemeinde bezahlten – Ortsentwicklungskonzept 2010plus für das Seehof-Areal ein „kleines hochwertiges Kreativ-Hotel (ca. 20-25 Zimmer)“ auf rd. 50% der Gesamtgeschoßfläche vorgeschlagen.
In ihrer Standortentwicklung Tutzing SeehofQUARTIER vom Juli 2013 bekräftigt GMA in einem „Exkurs Hotel“, dass ein solches Hotel „marktseitig funktionieren würde“ und dass das „Areal als prädestiniert für einen Hotelstandort zu bezeichnen“ ist. Als interessante Ergänzung schlägt GMA eine Gastronomie mit Dachterrasse vor. Ernst & Young wiederum hat empfohlen, zur Sicherstellung des wirtschaftlichen Erfolgs des Hotels einen „größeren Seeblick“ vorzusehen.
Wir sind überzeugt, dass es im Interesse Tutzings am besten wäre, für ein Hotel auf dem Seehof-Areal den zum See hin gelegenen Baukörper (Haus 4) vorzusehen und dort im B-Plan die Hotelnutzung festzulegen. Das Gebäude hat eine Geschoßfläche von ca. 1.350 qm (ohne Loggien), der Anteil an der Gesamtgeschoßfläche betrüge damit 36 %.
Die (weniger gute) Alternative wäre der Baukörper im Süden (Haus 2). Dieses Gebäude hat eine Geschoßfläche von rd. 1.200 qm (ohne Loggien), der Anteil an der Gesamtgeschoßfläche betrüge hier 32 %.
Bei beiden Hotelvarianten wäre nach unserer Auffassung auf Basis der o.g. Untersuchungen von Ernst & Young die wirtschaftliche Tragfähigkeit gegeben. Die für die Quersubventionierung gegebenen Verkaufserlöse aus dem Verkauf der Wohnungen belaufen sich auf Basis der Zahlen aus der immobilien- und betriebswirtschaftlichen Einschätzung von Ernst & Young bei der Variante Hotel in Haus 1 auf € 15,2 Mio. (€ 6.500 x 2.350qm), bei der Alternative Haus 2 auf € 16,25 Mio. (€ 6.500 x 2.500qm). Die Verkaufserlöse sind somit um mindestens € 4,6 Mio. bzw. € 5,65 Mio. höher als bei dem von Ernst & Young geprüften (oben 1.) Hotelkonzept. Zudem liegen durch die Halbierung der Hotelfläche auch die Baukosten erheblich niedriger.

4. Den Sitzungsunterlagen entnehmen wir, dass die Grundeigentümerin die Geschäftsgrundlage dafür, dass der Gemeinderat einer Gesamtgeschoßfläche von 3.700qm zustimmt, nämlich eine Festschreibung von rd. 1/3 gewerblichem Anteil und rd. 2/3 Wohnanteil im Rahmen der B-Planänderung aufkündigen will. Sie will den Anteil der Gewerbefläche auf lediglich 270qm Gewerbefläche reduzieren, was einem Anteil von rd. 7% an der Gesamtgeschoßfläche entspräche.

Die Münchner Grund will damit einen möglichst hohen Anteil an Wohnnutzung durchsetzen, die die höchste Profitabilität verspricht: Allein die von ihr verlangte Verringerung der gewerblichen Nutzung um rd. 1.000qm auf gerade noch 270 qm führt nach den Zahlen von Ernst & Young von Anfang 2011 zu einer Gewinnmehrung von € 3,7 Mio. Dies ergibt sich aus der Differenz der Verkaufserlöse Wohnfläche (€ 6.200/qm) – Gewerbefläche (€ 2.500/qm). Tatsächlich dürfte infolge der seither eingetretenen exorbitanten Steigerung der Preise für Wohneigentum die Differenz weitaus höher sein.

Es kann nach unserer Auffassung nicht Aufgabe des Gemeinderats sein, planungsrechtlich alles zu unternehmen, damit die Grundeigentümerin das Seehof-Areal möglichst optimal verwerten kann.

Vielmehr muss der Gemeinderat die Realisierung eines wirtschaftlich für das Gesamtkonzept vertretbaren, aber möglichst hohen Anteils an gewerblicher Nutzung anstreben. Nur gewerbliche Nutzung verspricht Chancen auf Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinde; die wohnwirtschaftliche Nutzung, insbesondere in Form von Zweitwohnungen, bedeutet saldiert absehbar nur weitere Lasten für die Gemeinde.

Der Gemeinderat, der allein dem Interesse Tutzings und seiner Bürger verpflichtet sein muss, muss daher aus unserer Sicht – auch mit Blick auf die äußerst angespannte Finanzlage der Gemeinde – einen größtmöglichen Gewerbeanteil anstreben.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Feldhütter, Marlene Greinwald, Dr. Heinrich Reiter,[/vc_column_text][/vc_accordion_tab][/vc_accordion][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/1″][vc_column_text]daher auf Basis bereits vorliegender Gutachten von Ernst & Young dargelegt, dass sich der zum See hin gelegene Baukörper (Haus 4) mit rd. 1.350qm Geschossfläche (= ca. 1/3 der Gesamtgeschossfläche) hervorragend für ein kleines Hotel eignet und haben beantragt, Ernst & Young mit der Ausarbeitung weiterer Einzelheiten für ein auf Dauer wirtschaftlich tragfähiges Hotelkonzept zu beauftragen.

Die Bauträgerin Münchner Grund wollte zunächst aber lediglich einen minimalen Gewerbeanteil von 7% der Gesamtgeschossfläche akzeptieren. Obwohl unser Antrag in der Septembersitzung hätte behandelt werden müssen, verhindert der derzeitige Bürgermeister offensichtlich im Interesse der Münchner Grund bis heute eine Diskussion und Entscheidung des Gemeinderats über unseren Antrag vom 29.07.2013, indem er sich schlicht weigert, unseren Antrag auf die Tagesordnung zu setzen.

Einem aktuellen Schreiben der Münchner Grund ist zu entnehmen, dass sich der Bauträger auf unseren Antrag hin bewegt und nun ein kleineres Hotelbauvorhaben in seine Planung aufnehmen wird. Interessanterweise sollen diese Pläne aber erst nach der Kommunalwahl im März 2014 vorgestellt werden. Mit Befriedigung entnehmen wir der Mitteilung, dass die Münchner Grund mittelbar auch einräumt, dass mit der unseren Berechnungen zugrunde gelegten Querfinanzierung aus einem Teil der Erlöse aus dem Verkauf der hochpreisigen Wohnungen sehr wohl ein wirtschaftlich tragfähiges Gesamtkonzept erreicht werden kann.

Der derzeitige Bürgermeister versucht inzwischen über die Presse die Tutzinger schon vorauseilend darauf vorzubereiten, dass er der Münchner Grund im Gegenzug für ein kleines Hotel noch weiteres Baurecht für zusätzliche Wohnungen einräumen möchte. Wir halten eine solche weitere Mehrung des Baurechts über den beschlossenen Umfang hinaus für wirtschaftlich nicht erforderlich und ortsplanerisch für völlig unverträglich und werden uns im Gemeinderat heute und auch künftig entschieden dagegen aussprechen.

Seehof-Lochte
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17. 10. 2013 / Starnberger Merkur Kommentar von Thomas Lochte[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

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