Die Brache an einem der schönsten Flecken Tutzings ist vielen Mitbürgern seit Jahren ein Dorn im Auge.

Seit dem Jahr 2003 und bis heute besteht auf dem Grundstück ein Baurecht für ein Hotel, das in etwa die Ausmaße des früheren Seehofs haben könnte, die sogenannte „Hörmann-Planung“. Der heutigen Eigentümerin des Grundstückes war diese Einschränkung der Nutzung im Rahmen des Baurechts natürlich bekannt. Sie will dieses bestehende Baurecht aber offensichtlich nicht ausüben und drängt seit Jahren, wie auch viele der Vorbesitzer, auf eine vorwiegend wohnwirtschaftliche Nutzung, die neben geringeren wirtschaftlichen Risiken natürlich auch höhere Renditechancen verspricht.

Aus ihrer Sicht und unter Berücksichtigung des mit jedem Verkauf angestiegenen Grundstückspreises ist dies nachvollziehbar. Doch ist dies auch im Interesse Tutzings und seiner Bürger?

Wir Freien Wähler Tutzing wollen unverändert ein Hotel auf dem Gelände entstehen sehen, bei den Verhandlungen über dessen Gestaltung zeigen wir seit Jahren Kompromissbereitschaft und Flexibilität. Tutzing soll mit diesem Hotel mitten in seiner „guten Stube“ seinen Bürgern auch wieder eine öffentlich zugängliche Gastronomie bieten.

Die anfangs vielversprechenden Planungen und Gespräche mit der gegenwärtigen Eigentümerin des Grundstückes sind seit einiger Zeit merklich ins Stocken geraten. Der Gemeinderat hat daher im November 2018 einstimmig den Antrag der Eigentümerin zur Errichtung eines „Boardinghauses“ abgelehnt, da die vorgestellte Planung eine letztlich wohnwirtschaftliche Nutzung befürchten ließ.
Im Herbst 2019 haben wir – um als Gemeinde das Heft des Handelns wieder in die Hand zu bekommen – ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die dauerhafte wirtschaftliche Tragfähigkeit eines Hotels mit einer für die Gemeinde akzeptablen Größe nachweisen soll, um auf dieser Basis die Bebauungsplanung für das Areal weitertreiben zu können. Das Ergebnis des Gutachtens wird voraussichtlich im März 2020 vorliegen.

Wir Freien Wähler Tutzings wollen aber natürlich nicht ein Hotel um jeden Preis: falls sich eine Hotelnutzung nur mit einem Baukörper realisieren ließe, der für dieses Areal zu groß ist, oder eine dauerhafte Nutzung als Hotel nicht als nicht hinreichend gesichert betrachtet werden kann, sind wir selbstverständlich auch bereit mit der Eigentümerin über andere Nutzungen nachzudenken, wenn diese die Interessen Tutzings und seiner Bürger in einem vernünftigem Maß berücksichtigen.

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